Theiß Steuerberatungs GmbH
Der Steuerlöwe an Ihrer Seite – verlässlich und mutig.
Sie suchen einen zuverlässigen Steuerberater für die Begleitung Ihres Unternehmens und Ihres wirtschaftlichen und privaten Weges ? Im Laufe einer langjährigen Zusammenarbeit kennt der Steuerberater ein Unternehmen und auch das private Umfeld in einer Detailtreue wie nur wenige neben dem Geschäftsführer/Inhaber. Die Mandatierung ist also eine sehr persönliche Angelegenheit. Beide Seiten müssen sich kennenlernen. Vertrauen erwächst aus Zusammenarbeit. Die Analyse – prägnant und neutral – von außen ist für Sie Mehrwert stiftend und für uns tägliche Arbeit. Die Vorbereitungszeit mit Analyse muss zumindest in anteiligem Umfang durch ein Honorar ausgeglichen werden: Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV darf einem Verbraucher maximal ein Honorar von 190 EUR (zzgl. USt) für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Erstberatung) berechnet werden. Wir berechnen einem Unternehmer ein Beratungshonorar von 190 EUR zzgl. USt für eine Analyse seiner Situation mit einer Kurz-Auskunft und ein 120minütiges Analysegespräch. Dieses Honorar erheben wir als Vorschuss. Vor Übernahme eines Mandates ist eine Analyse Ihrer Situation notwendig.Stellen Sie daher folgende Unterlagen zusammen:
- die letzten 3 Bescheide (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- die letzten 2 Gewinnermittlungen
- (soweit vorhanden) Organigramm der Firmengruppe mit Eigentümerstrukturen und Leistungserbringungen
- BWA für die aktuellsten Jahre, für die noch keine Gewinnermittlungen vorliegen
- Private Vermögens- und Versicherungsübersicht
- Nachfolge-/Vertretungsregelungen
Bitte senden Sie uns diese und alle weiteren relevanten Informationen per E-Mail an post@steuerloewe.de zu. Nach Ausgleich des o.g. Honorars (brutto = 226,10 EUR) können wir einen Termin vereinbaren und wir werden Ihnen Ihre Situation in einer Kurz-Auskunft und einem Gespräch (120min) aus neutraler Sicht von außen beschreiben.
Die TSG sieht sich als lebenslanger Partner für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen. Aus der steuerlichen Deklaration und Abschlusserstellung heraus entwickelt sich eine tiefgreifende betriebswirtschaftliche Beratungsqualität. Unsere Leistungen sind hochkomplex und verantwortungsvoll. Unser Honorar kann sich nicht an der Höhe der Erstattung orientieren. Schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail an post@steuerloewe.de und legen Sie bereits Ihren Einkommensteuer-Bescheid des Vorjahres bei. Wir werden Ihnen die zu erwartende Honorarsumme im Vorfeld kommunizieren.
Um Honorarstreitigkeiten zu vermeiden, wird für jede Dienstleistung und jeden Auftrag eine Anzahlung von mindestens 50% des veranschlagten Honorars berechnet. Sie können – im Rahmen Ihrer Möglichkeiten – durch strukturierte Vorbereitung und Sortierung die Arbeit der Steuerberatungsgesellschaft erleichtern und damit sicherstellen, dass alle Positionen, die für Sie wichtig sind, auch berücksichtigt werden.
Bezüglich des Honorars verweisen wir auf den Reiter „Honorar“ - bezüglich einer Checkliste und Vorbereitungshinweisen verweisen wir auf den Reiter „Vorlagen und Muster“. Honorar - Transparent, offen, fair und im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Honorarkalkulation ist kein Festpreis. Mandantenseitig verursachter Mehraufwand wird durch Nutzung des Gebührenrahmens ausgeglichen. Bereiten Sie Ihre Unterlagen gemäß den Vorgaben vor. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der StBVV, grundsätzlich zur Mittelgebühr. Eine Abweichung von der Mittelgebühr ist mit 20% ohne Begründung zulässig.
Ein Beispiel zum Thema „Mindest-, Mittelgebühr und Höchstgebühr“
Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV bei einem Gegenstandswert von 50.000 EUR für die Einkommensteuererklärung (ohne die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wie Vermietung, Arbeitslohn, Rente und übrige) beträgt die
- Mindestgebühr* 123,00 EUR
- Mittelgebühr* 430,50 EUR
- Höchstgebühr* 738,00 EUR
Gebühren* sind jeweils netto.
Sie können die enorme Bandbreite des Honorars erkennen. Die Leistung des Steuerberaters ist stets Einzelfallbezogen. Jeder Fall ist anders, auch wenn die Bemessungsgrundlage vielleicht identisch ist. Wir versuchen Transparenz zu schaffen und kommunizieren im Vorfeld ein zu erwartendes Honorar und werden uns bei einem Überschreiten der Mittelgebühr auch begründen. Dafür dokumentieren wir den Arbeitsvorgang und erläutern, so früh wie möglich, auch eine mögliche notwendige Anpassung über Mittelgebühr hinaus.
Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und schreiben eine E-Mail an post@steuerloewe.de

Kontakt
- Ihr Ansprechpartner: Herr Kevin Theiß
- Winchesterstraße 2, 35394 Gießen
- Telefon: +49 160 93153514
- post@steuerloewe.de